Persönliche Erklärung zu meinem NEIN zur automatisierten Schülerdatei
Die Begründungsstrategie für die automatisierte Schülerdatei ist bekannt. Es soll hier wie andernorts mehr Transparenz, mehr Steuerung und Kontrolle ermöglicht werden. Das erklärte Ziel der Schülerdatei ist eine Verbesserung des Schulsystems. Was das aber konkret heißt – da gehen die Interessen auseinander. Der Innensenator will eine bessere Vernetzung zwischen Polizei, Jugendämtern und Schulen, vor allem zum Datenaustausch von Straftaten, die Schüler betreffen. Die Justizsenatorin will „effektiv gegen Schulschwänzer und junge Straftäter“ vorgehen. Der Bildungssenator, getrieben von seinem Misstrauen gegenüber den Schulen wegen absichtlicher Falschinformationen über Schulanmeldungen, bezeichnet die Schülerdatei als Voraussetzung für eine gute Bildungspolitik. Die Datei würde Doppelanmeldungen von Schülern verhindern und die Lehrerinnen- und Lehrerausstattung optimieren. Und seitens der Mehrheit meiner Fraktion dient die Schülerdatei neben der Umsetzung der Schulpflicht vor allem zur Verbesserung der Organisation der Schulausstattung. Und genau diese z.T. in ihrer Ausrichtung sehr unterschiedlichen, offen oder weniger offen vorgetragenen Begehrlichkeiten im Zusammenhang mit einer solchen Schülerdatei, machen mir eine Zustimmung unmöglich.
Die Schülerdatei wird die uns allen bekannten Probleme im Berliner Bildungswesen nicht lösen. Sie ist lediglich eine aufwendigere Verwaltung der Bildungsmisere. Denn nicht nur, dass die Ausstattung der Schulen mit Personal wie Schulhausmeistern, Schulsekretärinnen, Lehrerinnen und Lehrer hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleibt, nun sollen diese neben ihrer eigentlichen pädagogischen Aufgabe, Schülerinnen und Schüler beim Lernprozess zu begleiten – auch noch Daten sammeln und verwalten. Eine planbarere Lehrkräftezuteilung an den Einzelschulen könnte aber nach wie vor nicht erfolgen. Denn dafür bedürfte es u. a. einer weit vor Schulbeginn festgesetzten Anmeldefrist. Die Anmeldefristen für die Schulwahl sind aber wesentlich kürzer. Doppelanmeldungen ließen sich also weder vermeiden noch wesentlich frühzeitiger erkennen, sieht man dazu einmal davon ab, dass es außerdem auch im Laufe des Schuljahres immer wieder zu Schulwechseln und damit zu Ummeldungen kommt. Unberücksichtigt bei der Planung bleiben ebenfalls die erforderlichen Ersatzkräfte für die vielen krankenbedingten Stundenausfälle.
Ich teile nicht die Auffassung, dass die Schülerdatei ein geeignetes und ein verhältnismäßiges Mittel zum Zweck einer besseren Ausstattungs- und Bedarfssteuerung ist. Noch weniger teile ich das Ziel, mit einer Schülerdatei die Ursachen von Schuldistanz oder Jugendkriminalität zu bekämpfen. Auch in Berlin empfinden Kinder und Jugendliche die Schulzeit oft als bedeutungslos und assoziieren Schule eher mit Problemen anstatt sie als Lebensort zu erleben. Perspektivlosigkeit, Überforderung, Langeweile durch Unterforderung sowie fehlende Anerkennung führen oft zu Verdruss und Schulunlust bzw. -distanz. Dieses Problem lässt sich weder durch Zwangsvorführungen zum Unterricht noch Bußgeldern beheben. Die vernünftigste Planungsgröße ist dafür immer noch die Einrichtung von Klassen, verbunden mit einer möglichst kleinen Richtfrequenz und Bandbreite. Die Schule muss entscheiden können, welcher Zusatzbedarf besteht. Und dabei ist das Kriterium „Migrationshintergrund“ bzw. „nichtdeutsche Herkunftssprache“ nicht aussagekräftig. Grundlage könnte eher der Sozialindex sein.
Selbst wenn ich all die mit der Schülerdatei verbundenen Ziele teilen würde, halte ich es in der heutigen Zeit der Datenskandale für unhaltbar, nur deswegen Daten zu erheben, weil diese in einer vagen Weise nützlich sein könnten. Die Schülerdatei bietet, auch wenn der gute Wille des Senats und der Koalition vorausgesetzt wird, hierbei einen weiteren Einstiegspunkt für die Sammlung bzw. Vernetzung von Daten. Es steht zu befürchten, dass die Informationen der Datei – einmal gesammelt – perspektivisch auch anderen Interessengruppen zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn die momentanen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger dies nicht zu beabsichtigen scheinen, können diese Bedenken nicht nach dem Motto, das ist mit der LINKEN nicht drin, außen vor gelassen werden. Im Zusammenhang mit der Schülerdatei bietet außerdem weder die Pseudonymisierung der Daten, noch deren Anonymisierung einen ausreichenden Schutz vor Datenmissbrauch. Selbst in anonymisierter Form wäre bei einer so geringen Datenmenge, wie sie eine Schulklasse darstellt, anhand weniger Individualmerkmale, die Identifizierung von Einzelpersonen möglich. Durch die Schülerdatei wird letztlich nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen oder gesichert, sondern vielmehr werden die abstrakten Voraussetzungen seiner konkreten Einschränkung aufgestellt. Bisher mit zu verantwortende chaotische Zustände an den Schulen betreffs des Datenschutzes, lassen sich nicht heilen, in dem man sie gesetzlich zementiert oder nicht beachtete Richtlinien nun auf einmal garantieren will.
Da ich die Schülerdatei also für bildungspolitische Augenauswischerei und zudem als Mittel für absolut nicht geeignet und verhältnismäßig für die angegegebenen Ziele halte, kann ich dieses Gesetz nur ablehnen. Es hat im Laufe der Diskussionen alternative Vorschläge u.a. zu dezentralen Dateien an den Schulen gegeben. Dort hätte ich mir mehr Diskussionsbereitschaft gewünscht.
Verantwortung zu übernehmen, heißt daher für mich, dem Gesetz zur automatisierten Schülerdatei nicht zu zustimmen und stattdessen ein Moratorium für Datengroßprojekte wie es DIE LINKE auf Bundesebene fordert, auch für die Bundesländer zu unterstützen.



