Rede auf der Kundgebung des LSVD gegen die drohende Abschiebung von Yasmin K.
Liebe Anwesende,
Wir sind heute hier zusammen gekommen, um gemeinsam gegen die angestrebte Abschiebung von Yasmin zu protestieren.
Als ich die Möglichkeit erhielt, hier zu reden, war ich zugegebenermaßen zwiegespalten. Nicht etwa hinsichtlich der Forderung nach Verhinderung der Abschiebung von Yasmin. Auch nicht bezüglich der damit verbundenen Forderung, keine Abschiebung von Homosexuellen in den Iran zuzulassen. Nein, das sind politische Forderungen, die die Linke durchaus vertritt.
Ich erhebe hier Forderungen gegenüber einer Landesregierung, in der meine Partei selbst vertreten ist. Damit steht immer ein Stück unserer Glaubwürdigkeit zur Disposition, weil es nicht das erste Mal wäre, dass wir uns nicht gegenüber unserem Koalitionspartner mit unseren flüchtlingspolitischen Forderungen durchsetzen können. Ich betrachte es deshalb als ein Vertrauensbeweis zumindest mir gegenüber, dass ich heute hier reden kann. Und ich möchte versichern, dass wir uns auch im Fall von Yasmin um eine Lösung bemühen.

Liebe Anwesenden,
ich will aber auch eines deutlich machen. In erster Linie ist es das Asylrecht, dass den Menschen- und Bürger(innen)rechte im Allgemeinen und von Lesben und Schwulen in keiner Weise Rechnung trägt. Die Praxis der Behörden und der Rechtsprechung zum Thema Homosexualität und Asyl tragen ihren Teil dazu bei, dass das Risiko von Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen, etwa in Afghanistan, im Iran oder im Irak, im Recht und in der Asylpraxis keine ausreichende Berücksichtigung findet. Behauptungen, bestraft würde ja nicht die homosexuelle Neigung, sondern die homosexuelle Praxis sind einfach nur zynisch. Im Falle von Yasmin wird es gar ganz absurd. Die Aussage der Mutter im Iran unabhängig von dem Fakt zu betrachten, dass das Outing der Tochter einem Todesurteil gleichkommt, ist fahrlässig. Denn die drohende Gefahr einer nichtstaatlichen Verfolgung durch „selbsternannte religiöse Sittenwächter“ besteht auch für Familienangehörige. Vom Staat haben sie keinen Schutz zu erwarten.
Aber eben auch nicht vom deutschen Staat. Das eigentliche Problem ist eine rassistische Asylgesetzgebung, die gezielt vom Bundesamt für Flüchtlinge und Migration zur Flüchtlingsabwehr und nicht als Möglichkeit zur Schutzgewährung genutzt wird. Im Vordergrund steht die Logik, dass zur Vermeidung politischer Verfolgung eine in die Privatsphäre zurückgezogene Ausübung der Homosexualität grundsätzlich zumutbar ist.
Mit diesem Verweis wird Homosexualität in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen als asylrechtlich relevant eingestuft. Nicht nur, dass sie glaubhaft machen müssen, von staatlichen Stellen verfolgt zu werden oder dass Polizei und Behörden im Einzelfall davon Kenntnis haben. Sie müssen darüber hinaus in der Regel eine „irreversible Veranlagung“ nachweisen. Im Asylverfahren werden oft gerade Lesben diesbezüglich diskriminiert, wenn sie sich auf ihre lesbischen Neigungen hin untersuchen lassen müssen. Stellt der Gutachter oder die Gutachterin fest, dass ein "Ausweichen auf eine heterosexuelle Lebensweise" möglich ist, besteht kaum noch eine Chance auf Asyl.

Der Umgang mit Homo-, bi- und transsexuellen Migrantinnen, zeigt die tiefe Verwurzelung nicht nur rassistischer, sondern auch homophober Einstellungen in der Behördenpraxis. Die Mehrfachdiskriminierungen, denen diese Frauen ausgesetzt sind, beinhalten Diskriminierungserfahrungen als Frau, als Frau mit Migrationshintergrund und aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Liebe Anwesenden,
sollen Entscheidungen des Bundesamtes und der Gerichte wie im Falle von Yasmin verhindert werden, muss die Asylgesetzgebung geändert werden. Dazu gibt es eine Petition im Deutschen Bundestag. In dieser wird gefordert, dass Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden oder denen dadurch Haftstrafen oder die Todesstrafe drohen, ein Recht auf Asyl einzuräumen ist. Es darf beim Entscheidungsverfahren keinen Ermessensspielraum für rassistische und homophobe Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Richterinnen und Richtern lassen. Deshalb muss auch die gutachterliche Nachweispraxis der sogenannten irreversiblen Homosexualität im Asylanerkennungsverfahren abgeschafft werden.
Liebe Anwesenden,
soweit ich informiert bin, gibt es am 19. September eine weitere Verhandlung zum Fall von Yasmin. Das heißt nicht, dass wir uns bis dahin zurücklehnen sollten. Nicht zuletzt die öffentliche Unterstützung wird über das weitere Schicksal von Yasmin mitentscheiden. Ich für meinen Teil werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen nach Möglichkeiten ringen, damit Yasmin nicht abgeschoben wird. Vielen Dank



