Evrim Sommer

Integration und die Kinderrechtskonvention

Integration und die Kinderrechtskonvention

Rede auf der Tagung der Friedrich Ebert Stiftung, im Zentrum für Friedenskultur (ZFK) in Siegen am 27. bis 28. Juni 2008 zum Thema "Die Integration von Kindern und Jugendlichen aus Einwandererfamilien und die Kinderrechtskonvention"

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu allererst möchte ich meinen Dank an die Veranstalter dieser Tagung richten, die diese wichtige Thematik aufgegriffen haben. Und, dass , sie mir die Möglichkeit gegeben haben hier meine Positionen dazu darlegen zu können.

Vielen Dank!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Jahren wird global eine öffentliche Debatte über Kinderrechte und Kinderschutz geführt. Gründe dafür waren und sind die weltweit existierenden katastrophalen Lebensbedingungen für Kinder.

Auch in der Bundesrepublik wird über die soziale Lage von Kindern und Kinderrechte im Allgemeinen, aber auch konkret bezogen auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund debattiert. Dazu beigetragen haben die erschreckenden Daten, die durch verschiedene Berichte und Studien, wie die über die Lage der Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland oder die Armutsberichte ans Tageslicht kamen. Dazu war also erst eine statistisch nachweisbare Verschlechterung der Situation von Kindern in Deutschland und erheblicher Druck vor allem außerparlamentarischer Organisationen und Initiativen notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen sie mich nur kurz auf diese soziale Situation eingehen. Mein Nachrednerin wird dies sicher noch detaillierter tun.

Weltweit werden mehreren hundert Millionen Kindern ihre Rechte vorenthalten. Besonders Straßenkinder, arbeitende Kinder, Flüchtlinge, Kinder ethnischer Minderheiten und Waisenkinder erreichen die herkömmlichen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung nicht. Für viele kann nicht einmal eine materielle Grundversorgung sicher gestellt werden. Pro Tag sterben zehntausende Menschen, davon alle 5 Sekunden ein Kind unter anderem an Unterernährung, Trinkwassermangel, fehlender medizinischer Versorgung oder Gewalteinwirkung. Gleichzeitig konzentriert sich der Reichtum in immer weniger Händen.

Nun werden einige sagen, dass trifft ja auf Deutschland so gar nicht zu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

betrachten wir die Entwicklung von Armut in den letzten Jahrzehnten in Deutschland, einem der reichsten Industriestaaten der Welt, ist diese nicht weniger dramatisch verlaufen.

Die wesentlichen Handlungsfelder und Knackpunkte sind seit langem bekannt. Jeder der sich mit dieser Thematik beschäftigt, kennt die Zahlen und auch die Entwicklungen die sich seit Einführung von Hartz IV weiter drastisch verschlechtert haben. Immer mehr Menschen sind, unabhängig ob mit oder ohne Migrationshintergrund - aber, Menschen mit Migrationshintergrund dabei überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Laut 3. Armutsbericht ist jeder Achte, ohne Sozialtransfers sogar jeder Vierte armutsgefährdet. Nachteile von Menschen mit Migrationshintergrund lassen sich unter anderem beim durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen, bei Bildungschancen von frühkindlicher Bildung bis zur Ausbildung und Qualifizierung, auf dem Arbeitsmarkt durch überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit und der hohen Zahl an Niedriglohnbeschäftigten nachweisen.

Das ist aber nur die Spitze des Eisberges.

Kinder der von Armut betroffenen Eltern oder Elternteile werden kaum Rahmenbedingungen geboten, aus diesem Kreislauf auszubrechen. Einschränkungen beim Zugang und Erwerb von Bildung, bei Ausbildung, Qualifizierung, Gesundheit, Teilhabe und Mitwirkung in unserer Gesellschaft sind damit Ursache und gleichzeitig Folgen von Armut. Doch statt Konzepte zu entwickeln betreibt man Ergebniskosmetik. Es scheint bei einigen Politikern noch nicht angekommen zu sein. Kinderarmut schränkt Kinderrechte ein und verhindert ein würdevolles Aufwachsen sowie gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme an dieser Gesellschaft. Sie nimmt diesen Kindern damit das Recht auf die ihnen zustehenden gleichberechtigten Zukunftsperspektiven. Das betrifft Kinder von Arbeitslosen, aus kinderreichen Familien, aber besonders Kinder von Alleinerziehenden und mit Migrationshintergrund.

So sind fast 40% der Alleinerziehenden und ihre Kinder nicht nur häufiger, sondern auch über längere Zeiträume relativ arm. Am stärksten jedoch stieg aber in den neunziger Jahren die Kinderarmut bei Kindern aus Zuwandererfamilien. Dieser Anstieg von 5 auf 15 % liegt weit über dem Durchschnitt und erhöhte sich je kürzer die Ankunft der Familie in Deutschland zurück lag. Generell musste man feststellen, dass seit 1994 Kinder deutlich häufiger arm waren als Erwachsene.

Dafür verantwortlich sind neben verschiedenen strukturellen Defiziten wie im Bildungssystem, das durch starke soziale Selektion frühzeitig Ausgrenzung zementiert vor allem die sogenannte Ausländergesetzgebung und –politik (heute euphemistisch als Integrationspolitik bezeichnet). Die Jahrzehntelange Desintegrations- bzw. Integrationsverweigerungspolitik hat erst zu diesen schwierigen sozialen Lagen geführt bzw. diese verfestigt und verschärft.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Erst die Beseitigung der strukturellen Defizite wird eine Chancengleichheit bei Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit mit sich bringen. Dazu hat die LINKE Forderungen wie die Gemeinschaftsschule, gebührenfreie Kinderbetreuung, Einführung von Vorbereitungsklassen, Sprachförderung unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Sanktionen, die Einführung von Ausbildungsplatzumlagen, die Beseitigung (faktischer) Arbeitsverbote und Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs, die Einführung von Mindestlöhnen sowie die Abschaffung der Hartz IV-Gesetzgebung und der Studiengebühren, um nur einige zu nennen, auf ihre Tagesordnung gesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie sie alle wissen wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Als wäre der Umstand der Notwendigkeit einer solchen Konvention zum Schutz von Kindern nicht schon beschämend genug, fällt die Evaluation der Umsetzung fast zwanzig Jahre später noch viel beschämender aus.

Leider, liebe Anwesende, trifft das eben auch für Deutschland zu.

Deutschland hat die Konvention zwar ratifiziert, doch existiert bis heute eine Vorbehalts-Erklärung, die diese Konvention in weiten Teilen bei ausländerrechtlichen Fragen negiert oder einschränkt. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot werden damit aufgehoben und der Schutz den Kindern von Flüchtlingen und mit Migrationshintergrund verweigert.

Deshalb ist eine fundamentale Forderung der LINKEN auf Landes- und Bundesebene eine vorbehaltslose Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention. In Berlin hat der Senat dazu einen Beschluss für eine Bundesratsinitiative beschlossen.

Dabei steht eins fest. Diese Vorbehalts-Erklärung muss weg!

Ich möchte aber hier nicht den Eindruck hinterlassen, dass damit alle Probleme behoben wären. Nein! Die Bundesrepublik erfüllt auch in vielen anderen Fragen die Anforderungen der Kinderrechtskonvention nicht. Statt das deutsche Asylrecht und die mit ihr verbundene Praxis ihrer Umsetzung repressiver zu gestalten und weitere Hürden für Migrantinnen und Migraten sowie ihren Familien aufzubauen, muss die Rechtslage geändert werden. Und zwar so, dass das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht. Dazu gehört die Abschaffung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahrensmündigkeit ab 16 Jahren, das Verbot der Inhaftierung minderjähriger Flüchtlinge und der Verzicht auf „Flughafenverfahren“ bei Minderjährigen wie auch auf die Unterbringung und soziale bzw. medizinische Versorgung von Kindern nach den diskriminierenden Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie setzt man aber eine Konvention um, die über keinerlei Sanktionsmöglichkeiten verfügt? Bis heute hat es so die Bundesrepublik geschafft, eine Festschreibung von Kinderrechten in der Verfassung zu verhindern. Dieses ist aber notwendig. Kinderrechte müssen einklagbar werden.

Bezogen auf die Kinderrechtskonvention hat die Bundestagsfraktion der LINKEN deshalb Forderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in einem Antrag an den Deutschen Bundestag gestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

abschließend möchte ich hier noch zwei Gesichtspunkte anmerken, die mir sehr am Herzen liegen. Als frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus setze ich mich seit Jahren für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sind Mehrfachdiskriminierungen und strukturellen

Benachteiligungen ausgesetzt. Trotz besserer Schulabschlüsse haben sie weniger Chancen auf eine berufliche Bildung. Das findet Ausdruck in ihrer Erwerbsbeteiligung. Der erschwerte Zugang zu Erwerbstätigkeit führt bei Frauen mit Migrationshintergrund dazu, dass 24 Prozent von ihnen 2003 unterhalb der Armutsgrenze lebten, 8 Prozent mehr als bei Frauen ohne Migrationshintergrund. 26,3 Prozent aller allein erziehenden Frauen mit Migrationshintergrund sind auf Sozialhilfe angewiesen. Die oft prekäre

wirtschaftliche Situation allein Erziehender macht einen Bezug von Sozialhilfe notwendig.

Dazu kommen die prekären Arbeitsverhältnisse. 2004 arbeiteten 70% der Frauen in Niedriglohnbeschäftigungen unter anderem auch um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen.

Da ihre Aufenthaltsverfestigung aber an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung geknüpft ist, macht sie das besonders finanziell und aufenthaltsrechtlich von Ehe oder Lebenspartnerschaft abhängig.

Diese rechtliche und soziale Situation von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund befördert allerdings Gewalt ihnen gegenüber im privaten Kontext und erschwert einen wirksamen Schutz zusätzlich. Und da stimme ich dem Verbandspräsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes vollauf zu. Kinderrechte und Kinderschutz gehören zusammen und lassen sich nicht von der sozialen Frage lösen. Wenn 95% der Fälle von Misshandlungen sich im Armutsmilieu abspielen ist das beredter Nachweis genug.

Wer die soziale Situation von Kindern verbessern will, muss die der Eltern und insbesondere der Mütter entsprechend gestalten. Ich habe aber den Eindruck, dass genau hier diese Gesellschaft an seine Grenzen stößt. Die zunehmende Durchdringung aller Lebensbereiche (Gesundheit, Bildung, öffentliche Dienste usw.) durch das Marktprinzip („Standortpolitik bzw. -logik“) schafft sogenannte Gewinner und Verlierer. Und danach richtet sich die soziale Inklusion und Exklusion. Hier geht es ganz eindeutig immerauch um ökonomische Verwertungsinteressen. In wie fern ist es unter diesen Bedingungen möglich ist, sich ausgerechnet Rechte für die Schwächsten durchzusetzen, ist eine Frage gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und Geduld.

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