Rede zur Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
Rede im Plenum am 17. Juni 2010
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
gute Dinge brauchen bekanntlich etwas länger. Jetzt liegt er dem Abgeordnetenhaus zur ersten Lesung vor: der Entwurf zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes. Bereits die Gründlichkeit in der Erarbeitungsphase war sehr zeitaufwändig, aber auch die Abstimmungen im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens.
Wir sollten uns nun auch die erforderliche Zeit für die Beratung nehmen. Nach der Sommerpause wird es die parlamentarische Anhörung im Fachausschuss geben. Wir werden Gelegenheit haben, die einzelnen Paragrafen unter die Lupe zu nehmen, sowie Für und Wider für einzelne Formulierungen genau abzuwiegen.
Es ist bekannt: Die Positionen zu Einzelfragen des Landesgleichstellungsgesetzes gehen durchaus auseinander. Wer sich an die bisherigen Debatten um die Besetzung von Vorständen erinnert, weiß was damit gemeint ist. Der eine oder andere Punkt wird im Senatsentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratung noch ergänzt bzw. geändert.
Einigkeit besteht fraktionsübergreifend darüber, dass wir die Novelle des LGG brauchen, um den aktuellen Anforderungen umfassend gerecht zu werden.
Der dringende Handlungsbedarf bei der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in Spitzenpositionen ist unumstritten. Hier hat sich gezeigt, dass wir eine gesetzliche Klarstellung brauchen.
Es ist unser erklärtes Ziel, jeden gesetzlichen Gestaltungsraum zu nutzen und die Gleichstellungspolitik in Berlin weiter voran zu bringen.
Die Erfahrungen der vergangenen 10 Jahre rechtfertigen die Herabsetzung des Schwellenwertes für Aufträge von 50 auf 25 Tausend Euro. Künftig werden wir ein effizientes Controlling zur Überprüfung der Maßnahmen zur Frauenförderung haben.
Bei der vorliegenden Gesetzesnovelle wurden nicht nur die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und die öffentliche Auftragsvergabe neu geregelt. Das ganze Gesetz wurde evaluiert und auf den neuen Stand gebracht.
Meine Damen und Herren,
Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf verweisen, dass die Novellierung des LGG nur ein Glied in der Kette von Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit in Berlin ist.
So sind etwa die Berliner Hochschulen bundesweit Spitzenreiter im Ranking nach Gleichstellungsaspekten. Berlin bietet umfassende Kinderbetreuungseinrichtungen. Last but not least - alle Senatsressorts sind eingebunden in das Gleichstellungs¬politische Rahmenprogramm.
Das alles ist wichtig. Und ich bin zuversichtlich, dass wir einen gewaltigen Schritt weiterkommen.


