Von Evrim Sommer
Kaum ein Verbrechen wird in Deutschland so selten bestraft wie eine Vergewaltigung. Dabei ist es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen. Laut einer Hochrechnung wird in Deutschland alle drei Minuten eine Frau vergewaltigt. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz will noch in diesem Monat das Sexualstrafrecht ändern. Damit sollen Schutz- und Strafverfolgungslücken geschlossen werden, um der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen nachzukommen.
Zwar sieht der neue Gesetzesentwurf Verbesserungen vor, aber er wird dieser internationalen Konvention nicht gerecht. Demnach bleibt die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung, die gegen den Willen einer Person ausgeübt wird, davon abhängig, ob das Opfer Widerstand leistet oder leisten kann. Zum Beispiel kann es sein, dass die Frau „nein“ sagt, sich versteift und die ganze Zeit über weint. Wenn der Täter aber keine Gewalt anwendet und ihr nicht mit Gewalt droht, liegt nach der jetzigen Rechtsauffassung keine Vergewaltigung vor. Auch sind schlichte sexuelle Belästigungen, wie „Busengrabschen“ oder verbale Entgleisungen, keine Straftatbestände.
Neben einem besseren rechtlichen Schutz brauchen Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt aber auch mehr Unterstützung, um ihre Rechte einzufordern. Wir brauchen mehr Beratungsangebote und Fluchtpunkte für Opfer - auch in Lichtenberg. Denn nach Aussagen von Beamten verschiedener Polizeidirektionen in Lichtenberg und Hohenschönhausen nimmt die Zahl von häuslicher Gewalt in unserem Bezirk und dem damit verbundenen sexuellen Missbrauch zu.
(Quelle Info Links März 2016, Seite 1)